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Begriffserklärung

Die Behörden benutzen bestimmte Begriffe, um Menschen in besonderen Situationen und Verfahrensabschnitte genau zu beschreiben.

Was bedeutet Asylsuchender/Asylsuchende?

Die Behörden benutzen bestimmte Begriffe, um sehr genau zu beschreiben, welchen Status
eine Person hat. Asylsuchende/r bezeichnet eine Person, die einen Asylantrag stellen möchte,
dies aber noch nicht getan hat.

Wer ist ein Flüchtling und was ist die Genfer Flüchtlingskonvention?

In der Genfer Flüchtlingskonvention ist geregelt, wer ein Flüchtling ist. Ein Flüchtling ist danach jeder, der aus Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Nationalität, politischen Überzeugung, religiösen Zugehörigkeit oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppen sein Heimatland verlassen muss. Statt Flüchtling wird auch das Wort Geflüchteter oder Migrant genutzt. Wenn eine Behörde von Flüchtling spricht, meint sie aber nur die Personen, die als Flüchtling im Sinne der Genfer Konvention anerkannt wurden.

Wer ist ein Asylsuchender/ eine Asylsuchende?

Asylsuchende/r ist eine Person, die einen Asylantrag stellen möchte, dies aber noch nicht getan hat.

Wer ist ein Asylantragsteller/ ein Asylantragstellerin?

Asylantragstellende/r ist eine Person, die bereits einen Asylantrag gestellt hat. Die Behörde hat über den Antrag noch nicht entschieden.

Wer ist schutzberechtigt oder bleibeberechtigt?

Schutzberechtigte/Bleibeberechtigte sind Personen die eine Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz oder einen subsidiären Schutz erhalten haben und deshalb in Deutschland bleiben dürfen.

Wer ist ein Asylberechtigter/ eine Asylberechtigte?

Asylberechtigt sind Personen, die in ihrem eigenen Land aus politischen oder anderweitigen Gründen verfolgt werden und deshalb in einem anderen Land um Aufnahme und Schutz gebeten haben. Ihr Antrag wurde bewilligt und sie sind asylberechtigt im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention.

Was sind sichere Drittstaaten?

Nach der sogenannten Drittstaatenregelung ist es nach EU-Recht Deutschland erlaubt, Asylbewerber bereits an der Grenze zurückzuweisen – wenn er aus einem sicheren Drittstaat eingereist ist. Ein Flüchtling darf sich dann, auch wenn er sich bereits auf bundesdeutschem Gebiet aufhalten sollte, nicht mehr auf das Asylrecht nach Art. 16 a Abs. 1 GG berufen. Zur Begründung heißt es, er hätte im sicheren Drittstaat schon Schutz vor politischer Verfolgung finden können.
Zu den sicheren Drittstaaten zählen die Staaten der EU, Norwegen und die Schweiz. Außerdem sind Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien sichere Drittstaaten. Es ist geplant, dass auch Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Drittstaaten erklärt werden. Darüber muss der Bundesrat entscheiden und eine Entscheidung ist für den Herbst 2016 geplant. Mindestanforderung dafür ist, dass die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention sichergestellt ist.
In der Praxis heißt das, dass in der Regel der EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig ist, in der der Flüchtling als erstes eingereist ist.
Ein Beispiel: Reist ein Flüchtling über Griechenland ein und dann nach Deutschland weiter, ist Griechenland für das Asylverfahren zuständig.
Aus humanitären Gründen, gibt es aber immer die Möglichkeit des Selbsteintrittsrechts eines Staates. Deutschland könnte im vorliegenden Fall einem Flüchtling erlauben, das Asylverfahren weiter in der Bundesrepublik zu durchlaufen.

Was bedeutet subsidiärer Schutz?

Man kann subsidiären Schutz erhalten, wenn man weder Flüchtlingsschutz erhält noch asylberechtigt ist, aber im Herkunftsland ein „ernsthafter Schaden“ droht und man in seinem Herkunftsland keinen Schutz erhält. Ein ernsthafter Schaden liegt zum Beispiel im Fall der Todesstrafe, Folter oder unmenschlicher Behandlung oder Bedrohung des Lebens vor.

Wie können Sie Ihre Kinder und Ihre Familie nach Deutschland holen?/Was bedeutet Familienasyl?

Wenn Sie Asyl oder Flüchtlingsschutz bekommen, bekommt auch Ihre Familie Asyl. Zu den Familienmitgliedern gehören: Ehepartner und minderjährige, nicht verheiratete Kinder. Ihr Ehepartner kann Familienasyl erhalten, wenn Sie bereits vor der Antragstellung in Ihrem Herkunftsland verheiratet waren. Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder Sie sich um Kinder kümmern, die nicht Ihre leiblichen Kinder sind, können auch die Kinder Familienasyl erhalten. Für das Familienasyl müssen Sie einen Antrag stellen, sobald Sie eine positive Antwort über Ihre eigene Asylberechtigung erhalten haben. Familienasyl kann man auch beantragen, wenn man Flüchtlingsschutz oder subsidiären Schutz bekommen hat. Wenn Sie subsidiären Schutz bekommen haben oder ein unbegleiteter Minderjähriger sind, können Sie den Familiennachzug erst wieder ab dem 16. März 2018 beantragen. Am besten lassen Sie sich von einer Rechtsberatungsstelle oder einem Anwalt beraten, da der Familiennachzug sehr komplex sein kann.

Was passiert, wenn mein Kind in Deutschland geboren wird und ich schon davor einen Asylantrag gestellt habe?

Wenn Ihr Kind in Deutschland geboren wird, nachdem Sie einen Asylantrag gestellt haben, gilt der Asylantrag automatisch auch für das Kind und es gelten dieselben Asylgründe, die auch die Eltern angegeben haben. Als Eltern können sie aber noch weitere Asylgründe für Ihr Kind angeben. Sie müssen hierfür die Behörde darüber informieren, dass Sie ein Kind bekommen haben. Ein minderjähriges Kind kann aber nicht getrennt von den Eltern in das Herkunftsland zurückgeschickt werden, wenn der Asylantrag des Kindes abgelehnt wird.

Was bedeutet Residenzpflicht?

Residenzpflicht bedeutet, dass Asylbewerber (und Geduldete) ein bestimmtes Gebiet nicht verlassen dürfen, wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist und sie in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen. Seit dem 1. Januar 2015 ist die Residenzpflicht für Asylbewerber und Geduldete grundsätzlich auf drei Monate begrenzt. Wenn Sie dieses Gebiet verlassen, werden Sie zur Aufnahmeeinrichtung zurückgebracht und müssen eventuell eine Geldstrafe zahlen.

Was ist eine Wohnsitzauflage?

Wenn man Asyl oder Flüchtlingsschutz bekommt und finanzielle Hilfe vom deutschen Staat bekommt, kann man verpflichtet werden, in einer bestimmten Stadt/einer bestimmten Unterkunft zu wohnen.

Was bedeutet Asyl, Flüchtlingsschutz und subsidiärer Schutz?

In Deutschland gibt es drei Möglichkeiten Schutz zu erhalten,;.
– Asyl
– Flüchtlingsschutz oder
– subsidiären Schutz.
Asyl bekommt man, wenn man aus Furcht vor staatlicher Verfolgung wegen seiner Rasse, Nationalität, politischen Überzeugung, religiösen Zugehörigkeit oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppen sein Heimatland verlassen muss.
Flüchtlingsschutz bekommt man, wenn man aus Furcht vor nichtstaatlicher Verfolgung wegen seiner Rasse, Nationalität, politischen Überzeugung, religiösen Zugehörigkeit oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppen sein Heimatland verlassen muss.
Subsidiären Schutz bekommt man, wenn man weder Asyl- noch Flüchtlingsschutz bekommt, aber im Herkunftsland „ernsthafter Schaden“ droht zum Beispiel durch einen Bürgerkrieg.

1. Ankunft

Meldet sich ein Flüchtling bei der Grenzbehörde, übergibt diese ihn an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung, wo er registriert und untergebracht wird. Oft ist dies ein großes, eingezäuntes Gelände mit Polizei, Arzt, Kantine und Zimmern für mehrere Personen. In ganz Deutschland gibt es etwa 20 solcher Einrichtungen.

Sofern sich ein Flüchtling erst im Inland als Asylsuchender zu erkennen gibt, kann er sich an jede Behörde wenden, die ihn dann ebenfalls an die jeweilige Erstaufnahmeeinrichtung vermittelt. Dort wohnen Flüchtlinge in der Regel maximal für die ersten drei Monate, bis sie einer bestimmten Stadt oder einem Landkreis zugewiesen werden. Die Verteilung bestimmt ein bundesweites Quotensystem.

2. Antragstellung

In unmittelbarer Nähe einer Erstaufnahmeeinrichtung befindet sich jeweils eine Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wo der Asylantrag gestellt werden kann. Die Flüchtlinge erhalten eine Aufenthaltsgestattung, die ihnen erlaubt in Deutschland zu bleiben, bis über den Asylantrag entschieden ist.

3. Anhörung und Entscheidung

Die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung des Asylbewerbers erfolgt durch einen Sachbearbeiter des Bundesamtes unter Hinzuziehung eines Dolmetschers. Ziel der Anhörung ist es, die Fluchtgründe zu klären. Der Asylantragsteller schildert also seine Verfolgungsgründe und legt vorhandene Urkunden und andere Belege vor. Der Sachbearbeiter trifft ggf. unter Nutzung weiterer Informationsquellen die Entscheidung über den Asylantrag. Diese Entscheidung geht dem Antragsteller schriftlich zu und enthält eine Begründung.

4. Anerkennung

Wird der Antragsteller als Asylberechtigter anerkannt, erhält er eine auf längstens drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis. Er genießt im Bundesgebiet die Rechtsstellung nach der Genfer Konvention sowie zahlreiche arbeits-, berufs- und sozialrechtliche Vergünstigungen. Nach drei Jahren besteht ein Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis, wenn das Bundesamt bescheinigt, dass keine Gründe für den Widerruf oder die Rücknahme der positiven Entscheidung vorliegen.

5. Ablehnung

Wird der Antrag als unbegründet oder offensichtlich unbegründet abgelehnt, prüft der Sachbearbeiter, ob auf Grund der Situation im Heimatland eine Abschiebung nicht verantwortet werden kann. Dies kann der Fall sein bei: drohender Folter, Todesstrafe, unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung und anderen erheblichen konkreten Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit. Ist dies nicht der Fall, fertigt der Sachbearbeiter einen Ablehnungsbescheid und erlässt, wenn der Asylbewerber keinen Aufenthaltstitel besitzt, eine Ausreiseaufforderung mit Abschiebungsandrohung. Hiergegen steht dem Asylbewerber der Weg zu den Verwaltungsgerichten offen; rund 80% der Asylbewerber, deren Asylantrag abgelehnt wird, machen von dieser Möglichkeit Gebrauch.

6. Klagemöglichkeit

Gegen eine negative Entscheidung steht dem Asylsuchenden der Weg zum Verwaltungsgericht offen. Ist sein Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden, kann er binnen einer Woche hiergegen Klage erheben und die Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage gegen den Vollzug der Abschiebung beantragen. Das Verwaltungsgericht entscheidet dann vorab in einem Eilverfahren darüber.
Bei einer Ablehnung seines Asylantrags als (einfach) unbegründet besteht Klagemöglichkeit innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung. Im Falle der Erhebung einer Klage ist hier die Abschiebung erst nach rechtskräftigem negativem Abschluss des Gerichtsverfahrens möglich. Bestätigt das Gericht die Ablehnung, ist der Ausländer zur Ausreise verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, wird er in sein Heimatland abgeschoben.
Stellt dagegen das Gericht die Voraussetzungen einer Anerkennung bzw. von Abschiebungsverboten fest, hebt es den Bescheid insoweit auf und verpflichtet das Bundesamt zur Anerkennung bzw. zur Feststellung von Abschiebungsverboten.

Was passiert, wenn mein Asylantrag abgelehnt wurde?

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, werden Sie von der Behörde aufgefordert, aus Deutschland auszureisen. Das nennt man Ausweisung. Normalerweise müssen Sie innerhalb von 30 Tagen ausreisen. In manchen Fällen müssen Sie auch schon innerhalb von sieben Tagen ausreisen. Das ist der Fall, wenn der Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wird. Gegen die Entscheidung der Behörde können Sie vor Gericht klagen. Am besten sprechen Sie hierfür sofort mit einer Rechtsberatungsstelle oder einen Anwalt, der Ihnen hilft. Es gelten strenge Fristen für die Einlegung der Klage.

Was ist ein Widerspruchsverfahren?

Bevor Sie Klage gegen die ablehnende Entscheidung der Behörde erheben können, muss ein Widerspruchsverfahren (auch Vorverfahren genannt) stattfinden. In diesem Verfahren überprüft die Behörde noch einmal ihre Entscheidung. Wenn auch das Widerspruchsverfahren negativ ausgeht, können Sie Klage erheben. Auch beim Widerspruchsverfahren gelten strenge Fristen. Sie fragen am besten bei einer Rechtsberatungsstelle oder einem Anwalt um Hilfe.

Was ist Prozesskostenhilfe?

Ein Gerichtsverfahren und die Beauftragung eines Anwalts kosten Geld. Wenn Sie diese Kosten nicht bezahlen können, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen und die Kosten werden für Sie übernommen. Dafür muss es außerdem wahrscheinlich sein, dass Sie die Klage auch gewinnen werden. Um Prozesskostenhilfe zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Dafür müssen Sie folgendes Formular ausfüllen: http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf
Wenn Sie sich beim Ausfüllen von einer Rechtsberatungsstelle oder einem Anwalt helfen lassen, sind die Chancen größer, Prozesskostenhilfe zu bekommen, denn diese Personen haben Erfahrung beim Ausfüllen des Antrags. Auch das Gericht, vor dem Sie klagen, kann Ihnen dabei helfen.

Was bedeutet aufschiebende Wirkung?

Aufschiebende Wirkung ist ein Ausdruck, den Behörden und Gerichte verwenden. Man muss aufschiebende Wirkung beantragen, damit das Verfahren angehalten wird, solange über Ihren Widerspruch entschieden wird. Das heißt, Sie müssen erst einmal nicht tun, was die Behörde von Ihnen will, solange darüber nicht im Widerspruchsverfahren entschieden wurde.

Was bedeutet mündliche Verhandlung?

Wenn Sie Klage erheben, gibt es ein mündliches Verfahren vor dem Gericht. Es wird über Ihren Fall gesprochen. Danach wird das Gericht ihr Urteil entweder mündlich mitteilen und später schriftlich zusenden oder es wird Ihnen die Entscheidung nur schriftlich mitteilen. Es kann aber auch sein, dass das Gericht ohne mündliche Verhandlung entscheidet.

Ich habe die Nachricht erhalten, dass ich kein Asyl bekomme und zurück in mein Herkunftsland muss. Ich bin aber sehr krank und in meinem Herkunftsland gibt es keine gute medizinische Versorgung. Was kann ich tun?

Es gibt bestimmte Gründen, in denen Sie nicht in Ihr Herkunftsland zurückkehren müssen, obwohl Sie einen negativen Bescheid bekommen haben. Ein solcher Grund ist, wenn Sie schwer erkrankt sind. Wenn die medizinische Versorgung in Ihrem Land so schlecht ist, dass Ihr Leben in Gefahr ist oder sich die Erkrankung sehr stark verschlechtert. Am besten sprechen Sie in diesem Fall mit einer Rechtsberatungsstelle oder einem Anwalt.

Was passiert, wenn sich die Situation in meinem Herkunftsland verbessert? Kann die Behörde meinen Asylberechtigung oder Flüchtlingsstatus wieder ändern?

Ja, die Behörde kann die Asylberechtigung oder die Flüchtlingseigenschaft widerrufen, wenn sich die Situation im Herkunftsland verbessert. Die Behörde kann dies auch tun, wenn Sie falsche Angaben gemacht haben oder etwas verschwiegen haben und Sie deshalb einen Flüchtlings- oder Asylstatus erhalten haben.

Was ist der Unterschied zwischen Asyl- und Ausländerrecht?

Das Ausländerrecht behandelt die Einreise und den Aufenthalt von Menschen in Deutschland, die nicht deutsche Staatsbürger sind. Im Ausländerrecht werden beispielsweise Fragen über den Aufenthaltsort, die Möglichkeit zu arbeiten und soziale Hilfe geregelt.
Das Asylrecht regelt die Anerkennung des Flüchtlingsstatus und den damit verbundenen Aufenthaltstitel.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Asylantrags?

Nachdem Sie Ihren Asylantrag gestellt haben, hat die Behörde drei Monate Zeit, diesen zu bearbeiten. Zur Zeit werden so viele Anträge gestellt, dass es zwischen sechs Monaten und einem Jahr dauern kann, bis über Ihren Antrag entschieden wird.

Was kann ich tun, wenn die Bearbeitung länger dauert?

Häufig dauert es länger, bis man eine Antwort auf den Asylantrag erhält, zum Beispiel, wenn die Behörde nicht genug Personal hat. In diesem Fall kann man klagen („Untätigkeitsklage“).

Wie läuft das Verfahren einer Untätigkeitsklage ab?

Mann kann eine Untätigkeitsklage erheben, wenn die Behörde nach mehr als drei Monaten nicht über den Asylantrag entschieden hat. Die Klage muss beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden. Wenn die Klage erfolgreich war, muss die Behörde sehr viel schneller einen Termin für die Anhörung bestimmen und über den Antrag entscheiden.

Weitere Informationen gibt es unter dem Punkt „Fragen zur Untätigkeitsklage“

Was ist das Widerspruchsverfahren?

Bevor Sie Klage gegen die ablehnende Entscheidung der Behörde erheben können, muss ein Widerspruchsverfahren (auch Vorverfahren genannt) stattfinden. In diesem Verfahren überprüft die Behörde noch einmal ihre Entscheidung. Wenn auch das Widerspruchsverfahren negativ ausgeht, können Sie Klage erheben.

Wie läuft das Widerspruchsverfahren ab?

Nachdem Sie schriftlich Widerspruch erhoben haben, werden Sie darüber informiert, dass der Widerspruch auch bei der Behörde angekommen ist. Wenn die Behörde ihre Meinung nicht ändert, wird der Widerspruch von einer zweiten Behörde überprüft. Diese Behörde kann Sie einladen, um den Fall mit Ihnen gemeinsam zu besprechen. Sie müssen zu diesem Termin nicht kommen, allerdings können Sie so Ihre Situation besser darstellen.
Sobald sich auch diese Behörde entschieden hat, wird sie Ihnen ihre Entscheidung schriftlich mitteilen und begründen. Wenn sie eine negative Antwort erhalten haben, können Sie nun gegen diese Entscheidung klagen.

Wer trägt die Kosten des Widerspruchsverfahrens?

Für die Überprüfung der behördlichen Entscheidung im Widerspruchsverfahren werden Gebühren erhoben. Die Höhe ist unterschiedlich und hängt davon ab, in welchem Bundesland man Widerspruch erhebt und wie lange die Überprüfung dauert. Die Kosten müssen Sie tragen, wenn Sie das Widerspruchsverfahren verlieren. Wenn Sie gewinnen, müssen Sie nichts zahlen.

Wie läuft das Verfahren einer Untätigkeitsklage ab?

Man kann eine Untätigkeitsklage erheben, wenn die Behörde nach mehr als drei Monaten nicht über den Asylantrag entschieden hat. Die Klage muss beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden. Wenn die Klage erfolgreich war, muss die Behörde sehr viel schneller einen Termin für die Anhörung bestimmen und über den Antrag entscheiden.

Weitere Informationen gibt es unter dem Punkt „Untätigkeitsklage“

Fallen für die Untätigkeitsklage Kosten an?

Es kommt darauf an, ob Sie die Klage gewinnen oder verlieren. Wenn Sie die Untätigkeitsklage gewinnen, trägt die Behörde die Kosten. Wenn Sie unterliegen, dann tragen Sie die Kosten. Darum ist es eine gute Idee, vorher Prozesskostenhilfe zu beantragen. Wenn die Prozesskostenhilfe gewährt wird, werden die Kosten auch im Fall des Unterliegens übernommen.

Was ist das Ergebnis einer Untätigkeitsklage?

Das Gericht stellt fest, dass die Behörde zu langsam gearbeitet hat und Ihren Asylantrag nun schnell bearbeiten muss. Das Gericht kann so aber nicht über den Asylantrag entscheiden. Das ist immer noch Aufgabe der Behörde. Erst wenn die Behörde entschieden hat und Sie kein Asyl bekommen, können Sie gegen diese Entscheidung vor Gericht klagen.

Wie reiche ich eine Untätigkeitsklage ein?

Am besten ist es, wenn Ihnen ein Anwalt hilft, die Untätigkeitsklage zu erheben,. Der Anwalt hat hierin Erfahrung und kann Ihnen alle Fragen beantworten.

Wo bekomme ich Hilfe bei der Beantwortung von Schreiben/Begleitung zu Behördenterminen/Vertretung vor Gericht?

Wenn Sie Hilfe brauchen, sprechen Sie am besten mit einer Rechtsberatungsstelle, die Sie hierbei unterstützt. Wir haben Rechtsberatungsstellen aufgelistet, die in Ihnen dabei helfen können. Sie können aber auch einen Anwalt um Hilfe bitten.

Wie bekomme ich einen Termin bei einer Rechtsberatungsstelle oder bei einem Anwalt?

Um einen Termin bei einer Rechtsberatungsstelle zu vereinbaren, können Sie entweder während der Öffnungszeiten zur Beratungsstelle kommen oder Sie machen per Telefon oder per E-Mail einen Termin aus. Wir haben für Sie zusammengestellt, wann die Rechtsberatungsstellen in Hamburg geöffnet sind und ihre E-Mail-Adressen sowie Telefonnummern.
Um einen Termin bei einem Anwalt auszumachen, rufen Sie ihn an oder schreiben Sie ihm eine E-Mail. Wir haben die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme für Sie zusammengestellt.

Gibt es lange Wartezeiten beim Anwalt?

Manchmal muss man auf seinen Termin warten, wenn der Anwalt gerade viele Personen berät. Wenn Sie einen Termin ausmachen, werden Sie erfahren, wie lange Sie auf einen Termin warten müssen.

Was kostet ein Anwalt?

Wie viel ein Anwalt kostet, kann man nicht pauschal sagen. Dies hängt davon ab, wie aufwendig der Rechtsfall ist und wie viele Stunden der Anwalt hierfür arbeiten muss. Fragen Sie Ihren Anwalt am besten schon bei der Terminvereinbarung, ob das Erstgespräch schon etwas kostet und wie viel Sie für die komplette Beratung bezahlen müssen.

Welche Dokumente soll ich zum Gespräch bei einer Rechtsberatungsstelle oder einem Anwalt mitbringen?

Wenn Sie das erste Mal zu einer Rechtsberatungsstelle oder einem Anwalt gehen, müssen Sie genau schildern, was bisher passiert ist, damit man Ihnen helfen kann. Bringen Sie darum bitte alle Dokumente mit, die mit Ihrer Frage zusammenhängen. Das können zum Beispiel Verträge, Schreiben oder Bescheide einer Behörde oder Urteile eines Gerichts sein. Manche Rechtsberatungsstellen beraten Sie nur dann, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen oder wenn Sie Ihren Wohnsitz in Hamburg haben. Bringen Sie in diesem Fall bitte Nachweise über Ihr Einkommen oder ihren Wohnsitz mit.

Was kostet die Rechtsberatung bei einer Rechtsberatungsstelle?

Die meisten Rechtsberatungsstellen sind kostenlos. Manche verlangen eine kleine Gebühr. Wir haben zusammengestellt, wie hoch die Kosten für die Rechtsberatung ist.

Wo finde ich weitere Informationen über das Asylverfahren?

Auf der Webseite des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) finden Sie weitere Informationen:
http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/AblaufAsylv/ablauf-des-asylverfahrens-node.html

Gibt es noch weitere wichtige Fragen?

Wenn Deine Frage fehlt – Bitte schreibt uns an info@allesrechtens.de
Wir versuchen unser Angebot kontinuierlich zu erweitern und zu verbessern!

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Asylantrags?

Nachdem Sie Ihren Asylantrag gestellt haben, hat die Behörde maximal 3 Monate Zeit, diesen zu bearbeiten.

Was kann ich tun, wenn die Bearbeitung länger dauert?

Häufig dauert es länger, bis man eine Antwort auf den Asylantrag erhält, zum Beispiel, wenn die Behörde nicht genug Personal hat. In diesem Fall kann man klagen („Untätigkeitsklage“).