Am besten ist es, wenn Ihnen ein Anwalt hilft, die Untätigkeitsklage zu erheben,. Der Anwalt hat hierin Erfahrung und kann Ihnen alle Fragen beantworten.
Das Gericht stellt fest, dass die Behörde zu langsam gearbeitet hat und Ihren Asylantrag nun schnell bearbeiten muss. Das Gericht kann so aber nicht über den Asylantrag entscheiden. Das ist immer [...]
Es kommt darauf an, ob Sie die Klage gewinnen oder verlieren. Wenn Sie die Untätigkeitsklage gewinnen, trägt die Behörde die Kosten. Wenn Sie unterliegen, dann tragen Sie die Kosten. Darum ist es [...]
Man kann eine Untätigkeitsklage erheben, wenn die Behörde nach mehr als drei Monaten nicht über den Asylantrag entschieden hat. Die Klage muss beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht [...]
Für die Überprüfung der behördlichen Entscheidung im Widerspruchsverfahren werden Gebühren erhoben. Die Höhe ist unterschiedlich und hängt davon ab, in welchem Bundesland man Widerspruch erhebt [...]
Nachdem Sie schriftlich Widerspruch erhoben haben, werden Sie darüber informiert, dass der Widerspruch auch bei der Behörde angekommen ist. Wenn die Behörde ihre Meinung nicht ändert, wird der [...]
Bevor Sie Klage gegen die ablehnende Entscheidung der Behörde erheben können, muss ein Widerspruchsverfahren (auch Vorverfahren genannt) stattfinden. In diesem Verfahren überprüft die Behörde [...]
Mann kann eine Untätigkeitsklage erheben, wenn die Behörde nach mehr als drei Monaten nicht über den Asylantrag entschieden hat. Die Klage muss beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht [...]
Häufig dauert es länger, bis man eine Antwort auf den Asylantrag erhält, zum Beispiel, wenn die Behörde nicht genug Personal hat. In diesem Fall kann man klagen („Untätigkeitsklage“).
Nachdem Sie Ihren Asylantrag gestellt haben, hat die Behörde drei Monate Zeit, diesen zu bearbeiten. Zur Zeit werden so viele Anträge gestellt, dass es zwischen sechs Monaten und einem Jahr [...]