Wie läuft das Verfahren einer Untätigkeitsklage ab?

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Man kann eine Untätigkeitsklage erheben, wenn die Behörde nach mehr als drei Monaten nicht über den Asylantrag entschieden hat. Die Klage muss beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden. Wenn die Klage erfolgreich war, muss die Behörde sehr viel schneller einen Termin für die Anhörung bestimmen und über den Antrag entscheiden.

Weitere Informationen gibt es unter dem Punkt „Untätigkeitsklage“