Wer trägt die Kosten des Widerspruchsverfahrens?

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Für die Überprüfung der behördlichen Entscheidung im Widerspruchsverfahren werden Gebühren erhoben. Die Höhe ist unterschiedlich und hängt davon ab, in welchem Bundesland man Widerspruch erhebt und wie lange die Überprüfung dauert. Die Kosten müssen Sie tragen, wenn Sie das Widerspruchsverfahren verlieren. Wenn Sie gewinnen, müssen Sie nichts zahlen.