Wie läuft das Widerspruchsverfahren ab?

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Nachdem Sie schriftlich Widerspruch erhoben haben, werden Sie darüber informiert, dass der Widerspruch auch bei der Behörde angekommen ist. Wenn die Behörde ihre Meinung nicht ändert, wird der Widerspruch von einer zweiten Behörde überprüft. Diese Behörde kann Sie einladen, um den Fall mit Ihnen gemeinsam zu besprechen. Sie müssen zu diesem Termin nicht kommen, allerdings können Sie so Ihre Situation besser darstellen.
Sobald sich auch diese Behörde entschieden hat, wird sie Ihnen ihre Entscheidung schriftlich mitteilen und begründen. Wenn sie eine negative Antwort erhalten haben, können Sie nun gegen diese Entscheidung klagen.