Was ist das Ergebnis einer Untätigkeitsklage?

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Das Gericht stellt fest, dass die Behörde zu langsam gearbeitet hat und Ihren Asylantrag nun schnell bearbeiten muss. Das Gericht kann so aber nicht über den Asylantrag entscheiden. Das ist immer noch Aufgabe der Behörde. Erst wenn die Behörde entschieden hat und Sie kein Asyl bekommen, können Sie gegen diese Entscheidung vor Gericht klagen.