1. Ankunft

 In

Meldet sich ein Flüchtling bei der Grenzbehörde, übergibt diese ihn an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung, wo er registriert und untergebracht wird. Oft ist dies ein großes, eingezäuntes Gelände mit Polizei, Arzt, Kantine und Zimmern für mehrere Personen. In ganz Deutschland gibt es etwa 20 solcher Einrichtungen.

Sofern sich ein Flüchtling erst im Inland als Asylsuchender zu erkennen gibt, kann er sich an jede Behörde wenden, die ihn dann ebenfalls an die jeweilige Erstaufnahmeeinrichtung vermittelt. Dort wohnen Flüchtlinge in der Regel maximal für die ersten drei Monate, bis sie einer bestimmten Stadt oder einem Landkreis zugewiesen werden. Die Verteilung bestimmt ein bundesweites Quotensystem.