Wie können Sie Ihre Kinder und Ihre Familie nach Deutschland holen?/Was bedeutet Familienasyl?

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Wenn Sie Asyl oder Flüchtlingsschutz bekommen, bekommt auch Ihre Familie Asyl. Zu den Familienmitgliedern gehören: Ehepartner und minderjährige, nicht verheiratete Kinder. Ihr Ehepartner kann Familienasyl erhalten, wenn Sie bereits vor der Antragstellung in Ihrem Herkunftsland verheiratet waren. Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder Sie sich um Kinder kümmern, die nicht Ihre leiblichen Kinder sind, können auch die Kinder Familienasyl erhalten. Für das Familienasyl müssen Sie einen Antrag stellen, sobald Sie eine positive Antwort über Ihre eigene Asylberechtigung erhalten haben. Familienasyl kann man auch beantragen, wenn man Flüchtlingsschutz oder subsidiären Schutz bekommen hat. Wenn Sie subsidiären Schutz bekommen haben oder ein unbegleiteter Minderjähriger sind, können Sie den Familiennachzug erst wieder ab dem 16. März 2018 beantragen. Am besten lassen Sie sich von einer Rechtsberatungsstelle oder einem Anwalt beraten, da der Familiennachzug sehr komplex sein kann.