Was passiert, wenn mein Kind in Deutschland geboren wird und ich schon davor einen Asylantrag gestellt habe?

 In

Wenn Ihr Kind in Deutschland geboren wird, nachdem Sie einen Asylantrag gestellt haben, gilt der Asylantrag automatisch auch für das Kind und es gelten dieselben Asylgründe, die auch die Eltern angegeben haben. Als Eltern können sie aber noch weitere Asylgründe für Ihr Kind angeben. Sie müssen hierfür die Behörde darüber informieren, dass Sie ein Kind bekommen haben. Ein minderjähriges Kind kann aber nicht getrennt von den Eltern in das Herkunftsland zurückgeschickt werden, wenn der Asylantrag des Kindes abgelehnt wird.