Was bedeutet Residenzpflicht?

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Residenzpflicht bedeutet, dass Asylbewerber (und Geduldete) ein bestimmtes Gebiet nicht verlassen dürfen, wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist und sie in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen. Seit dem 1. Januar 2015 ist die Residenzpflicht für Asylbewerber und Geduldete grundsätzlich auf drei Monate begrenzt. Wenn Sie dieses Gebiet verlassen, werden Sie zur Aufnahmeeinrichtung zurückgebracht und müssen eventuell eine Geldstrafe zahlen.